Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Für Unternehmen und Organisationen, die online präsent sind, bedeutet dies eine klare Verpflichtung: Webseiten müssen barrierefrei gestaltet sein, um den Anforderungen des Gesetzes zu entsprechen und allen Nutzern einen gleichwertigen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Webseiten bedeutet und wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Online-Präsenz bis zum Stichtag barrierefrei ist.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen um und soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu alltäglichen Produkten und Dienstleistungen haben – einschließlich digitaler Angebote wie Webseiten und mobilen Apps.
Für Webseitenbetreiber bedeutet dies, dass ihre Online-Angebote so gestaltet werden müssen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen problemlos genutzt werden können. Unternehmen, die diesen Anforderungen nicht nachkommen, riskieren ab Juni 2025 rechtliche Sanktionen und Bußgelder.
Darüber hinaus verbessert barrierefreies Webdesign auch die Usability für alle Nutzer. Eine gut strukturierte, leicht verständliche und übersichtlich gestaltete Website kommt jedem zugute – und führt zu einer höheren Zufriedenheit der Nutzer.
Das BFSG orientiert sich an internationalen Standards der Barrierefreiheit, insbesondere an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), einer Reihe von Richtlinien, die von der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C entwickelt wurden. Die WCAG 2.1 gibt vier Grundprinzipien vor, an denen sich barrierefreie Webseiten orientieren müssen:
Wahrnehmbarkeit
Alle Informationen und Benutzeroberflächen müssen für Nutzer wahrnehmbar sein.
Textalternativen: Bilder und andere visuelle Elemente sollten durch Textbeschreibungen (Alt-Texte) ergänzt werden, sodass sie von Screenreadern erfasst werden können.
Untertitel und Transkripte: Für Video- und Audioinhalte sollten Untertitel oder Transkripte bereitgestellt werden.
Kontrastverhältnisse: Der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund muss ausreichend hoch sein, damit auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen Inhalte gut erkennen können.
Bedienbarkeit: Webseiten müssen so gestaltet sein, dass sie auf verschiedene Arten navigiert und bedient werden können.
Tastaturnavigation: Alle Funktionen einer Webseite müssen auch mit der Tastatur bedienbar sein, nicht nur mit der Maus.
Klare Navigation: Die Navigationsstruktur sollte logisch und konsistent sein, damit sich Nutzer schnell zurechtfinden.
Ausreichende Zeit: Nutzer sollten genügend Zeit haben, um auf Inhalte zu reagieren oder Formulare auszufüllen, ohne dass der Inhalt automatisch abläuft oder sich ändert.
Verständlichkeit: Der Inhalt einer Webseite muss für die Nutzer verständlich und einfach zu erfassen sein.
Einfacher und klarer Text: Verwenden Sie eine klare, einfache Sprache und erklären Sie Fachbegriffe oder Abkürzungen.
Vorhersehbare Funktionalität: Interaktive Elemente (z. B. Formulare oder Buttons) sollten ein erwartbares Verhalten zeigen, und Änderungen auf der Seite sollten die Nutzer nicht überraschen.
Zugänglichkeit: Der Inhalt muss für verschiedene Technologien und Geräte zugänglich sein.
Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Ihre Website muss mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware und anderen assistiven Technologien problemlos funktionieren.
Zukunftssicherheit: Die Struktur und der Code der Website sollten so robust sein, dass sie auch mit zukünftigen Technologien und Geräten kompatibel bleiben.
