Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines/Geltungsbereich/Vertragsschluss

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und 4NET. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
  3. Unsere Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  4. Mit der schriftlichen Bestellung/Auftragserteilung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung/Auftragserteilung des Kunden schnellstmöglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung/Auftragserteilung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  5. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung/Auftragserteilung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind aber auch berechtigt, die Annahme der Bestellung/Auftragserteilung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.
  6. Beantragt der Kunde die Vermittlung einer de. Domain, so verpflichtet er sich, die Vergaberichtlinien der zuständigen „DENIC eG“ (= Deutsche Domainvergabestelle) einzuhalten. Die Vergaberichtlinien der DENIC eG für die Domainregistrierung sind einsehbar unter http://www.denic.de. Beantragt der Kunde eine com/net/org/biz/info-Domainregistrierung und –pflege, verpflichtet er sich zur Beachtung der AGB der Firma Cronon AG. Diese sind einsehbar unter http://a-g-b.de. Für at-Domainregistrierungen gelten die Vergaberichtlinien der NIC.AT, für ch-Domainregistrierungen gelten die der SWITCH und für alle anderen Domainregistrierungen sind die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstellen maßgebend. Über diese wird sich der Kunde informieren und sie akzeptieren.

II. Preise

  1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
  2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Proofs, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
  3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragung (z.B. per ISDN).

III. Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auszugleichen. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.
  2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen oder über das normale Maß hinaus gehenden Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt angemessene Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen zu fordern.
  3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt.
  5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II („Preise“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
  6. Besteller/Auftraggeber, die im Auftrag Dritter handeln, bleiben uns gegenüber in Haftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers in voller Höhe bei uns eingegangen ist.
  7. Mit der Annahme eines Hosting-Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz und Passwort kommt ein Vertrag über die Nutzung unseres Hosting-Service zustande. Dieser wird gemäß geltender Preisliste abgerechnet, Preiserhöhungen während der Laufzeit von Vorauszahlungen sind ausgeschlossen.
  8. Unsere Hosting-Angebote unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und Speicherplatz. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen Abschlag zu verlangen. Unsere Hosting-Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gemäß gültiger Preisliste berechnet. Alle monatlichen Nutzungs- und Serviceentgelte sowie die jährlichen Domaingebühren sind im Voraus zu bezahlen und sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist 4NET berechtigt, die Internet-Präsenz des Bestellenden/Auftraggebers sofort zu sperren und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten. Zur Wiederaufnahme der Internet-Präsenz akzeptiert der Antragsteller eine Reaktivierungspauschale von 250,- Euro. Der Besteller/Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber unserem Zahlungsanspruch aus Provider-Dienstleistungen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen.

IV. Ausführung/Leistungsumfang/Lieferung

  1. Die Durchführung von Aufträgen erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten und Arbeitsmethoden.
  2. Geringfügige Abweichungen von Kundenvorlagen behalten wir uns vor. Falls eingesandte Vorlagen uns technisch unbrauchbar erscheinen, werden wir den Auftraggeber vor Annahme des Auftrages darauf hinweisen. Der Auftraggeber kann sich jedoch hierauf nicht berufen, wenn es sich im Reklamationsfall um Abweichungen oder individuelle Auffassung handelt und er trotz unseres Hinweises die Auftragsbestätigung widerspruchslos entgegengenommen hat.
  3. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person/Institution übergeben worden ist.
  4. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
  5. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
    Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden kann er nicht verlangen.
    Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
  6. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  7. Eine Gewähr für die Auffindbarkeit der durch 4NET erstellten Internet-Präsenzen im Internet wird nicht übernommen.

V. Veröffentlichte Inhalte

  1. Mit der Übermittlung von Inhalten auf den von 4NET zur Verfügung gestellten Server stellt der Auftraggeber uns von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und sichert zu, kein Material zu übermitteln, dass Dritte in ihren Rechten verletzt. Eine Nutzung für Erotikangebote und ähnliche Inhalte ist unzulässig. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelfallprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden können. Der Auftraggeber erklärt sich daher bereits jetzt damit einverstanden, dass wir berechtigt sind, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfreier Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist. Für den Fall, dass der Auftraggeber Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen, sind wir berechtigt, sofort den Zugriff zum gesamten Angebot zu sperren, auch wenn ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
  2. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gem. § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

VII. Beanstandungen/Gewährleistungen

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware bzw. Online-Schaltung der Internet-Präsenz schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
  6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
  7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
  8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

VIII. Haftung

  1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
  2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
    – bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
    – bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produktsvorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
    – im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
    – bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
    – bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Bei einem Verstoß von Internetseiten eines Auftraggebers gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten haftet der Auftraggeber gegenüber 4NET auf Ersatz allen hieraus entstehenden direkten und indirekten Schadens, auch Vermögensschadens. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, uns von Ansprüchen Dritter – gleich welcher Art – freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, uns von Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
  4. 4NET übernimmt keine Gewährleistung für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Antragstellers, es sei denn, 4NET fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
  5. Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internet, die nicht im Einflussbereich der Firma 4NET liegen, übernehmen wir keine Haftung.
  6. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung eines Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch uns bestätigt ist. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist ausgeschlossen.

IX. Vertragsdauer/Kündigung

  1. Der Vertrag über das Hosting ist vom Auftraggeber jeweils 30 Tage zum Ende des Monats kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf der für .de-Domains mit einem Jahr bezifferten Mindestlaufzeit (Die Mindestlaufzeit aller anderen Domains wie .com, .info etc. beträgt 2 Jahre). Eine Kündigung kann nur schriftlich per Post oder per Fax erfolgen. Ergeben sich bei einer Kündigung durch Fax Unklarheiten, sind wir innerhalb von vier Wochen dazu berechtigt, die schriftliche Kündigung per Post zu verlangen. Die vorher durch Fax ausgesprochene Kündigung ist dann unwirksam.
  2. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist 4NET berechtigt, Teile, oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die für die laufenden Monate erhobenen Hosting-Kosten werden in diesem Fall erstattet. Eine Erstattung bereits gezahlter Domaingebühren ist nicht möglich.
  3. Wir sind darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung sich in Verzug befindet. Ein solcher wichtiger Grund kann unter anderem auch darin liegen, dass der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen die Pflichten aus Ziffer VIII. verstößt. Ein weiterer wichtiger Grund kann darin liegen, dass der Kunde Inhalte verwendet, welche das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten.
  4. Beabsichtigt der Kunde die Übertragung seiner vertraglichen Rechte auf eine andere Person, bedarf er hierfür unserer Zustimmung. Hierzu muss vorher ein Antrag sowohl vom bisherigen Kunden als auch vom neuen Vertragspartner vorliegen, der von beiden eigenhändig unterschrieben wurde und uns vorgelegt wurde. Die Übersendung per Fax ist nicht ausreichend.

X. Datensicherheit

  1. Soweit Daten an uns übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Soweit dies im jeweiligen Angebot enthalten ist, werden die Server regelmäßig gesichert. Für den Fall eines dennoch auftretenden Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
  3. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dies vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist, hat er uns hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Kundens Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von uns nutzen, haftet der Kunde uns gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit, ein neues Kennwort anzufordern, das wir dann per Fax zustellen.

XI. Datenschutz

  1. Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertrags­durchführung gespeichert werden.
  2. Im Falle der Vermittlung von Domains werden die dafür erforderlichen Daten an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt. Dem Kunden ist bekannt, dass die im üblichen Umfang zur Identifizierung des Domaininhabers erforderlichen Daten wie beispielsweise Name, Adresse und ggf. die Telefonnummer bei den Vergabestellen zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten „Who is“-Abfrage im Internet für ihn selbst und für Dritte jederzeit einsehbar sind.
  3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Insbesondere sind auch andere Teilnehmer im Internet unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

XII. Impressum

Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran eine überwiegendes Interesse hat.

XIII. Rücksendung von Auftragsunterlagen

Die Rücksendung von Auftragsunterlagen erfolgt nur auf Kundenwunsch. Diese wird mit gewöhnlicher Post erledigt. Wünscht der Auftraggeber eine Versendung per Einschreiben oder Wertbrief, so muß er dies ausdrücklich verlangen, die hierfür entstehenden Kosten hat er selbst zu tragen. Versicherungen für zur Verfügung gestellte Vorlagen und Unterlagen muss der Auftraggeber selbst besorgen.

XIV. Urheberrecht

Die vom Auftragnehmer hergestellten Entwürfe, Layouts und Ideen bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht gesondert schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, im Rahmen des Vertrages lediglich ein Nutzungsrecht zur Veröffentlichung und Vervielfältigung derselben
Von 4NET gelieferte Layout- und Konzeptionsvorschläge unterliegen dem gültigen Urheberrecht und dürfen, auch in abgewandelter Form, ohne eine Auftragserteilung an 4NET oder eine schriftliche Genehmigung durch 4NET nicht verwendet werden. Bei Verwendung von durch 4NET erarbeiteten Layouts und Konzepten unter Nichteinhaltung der vorgenannten Bedingungen ist 4NET als geistiger Eigentümer und Urheber der entsprechenden Werke berechtigt eine angemessene Vergütung zu verlangen.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urherberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XV. Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VII. und VIII.) verjähren in einem halben Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

XVI. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

XVII. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

XVIII. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßige wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

XIX. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, Schmallenberg. Dasselbe gilt, wenn Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.